Durch das Inkrafttreten des neuen Wärmegesetzes (EE-WärmeG) zum Jahreswechsel 2008/2009 werden die Anforderungen für die Förderfähigkeit von erneuerbaren Energien drastisch geändert und auch beim Bestand nach oben korrigiert. So wird beim Neubau zukünftig eine Nutzung von 20% an erneuerbaren Energien vorgeschrieben. Daher ist bis zum Jahreswechsel die beste Zeit, das Heizsystem zu wechseln, um noch eine staatliche Förderung beziehen zu können.
Vor Beginn eines Neubaues und in diesem Jahr 2008 sollte der Förderantrag bei der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) daher gestellt werden.
Im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbarer Energien wurden speziell auch für Wärmepumpen Fördermaßnahmen bereitgestellt. So soll der energieeffiziente Einsatz von Wärmepumpen in Gebäuden gefördert (Basisförderung) sowie eine dafür zusätzliche Innovationsförderung (Bonusförderung) den Anteil an erneuerbarer Energien in Deutschland erhöhen. Detaillierte und vollständige Informationen sind unter
www.energiefoerderung.info und www.bafa.de dargestellt.
Auszugsweise folgende Informationen!
Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige, mittlere und private Unternehmen etc.. Dabei muß der Antragsteller entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks bzw. Gebäudes sein.
Förderung Neubau:
Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpe
Es werden Wärmepumpen je Wohneinheit mit EUR 10,00/m² Wohnfläche gefördert, wobei die maximale Förderung auf EUR 2.000,00 begrenzt ist. Voraussetzung ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mindestens 4,0 beträgt.
Innovation: Kann eine Jahresarbeitzahl von mindestens 4,7 belegt werden, dann erhöht sich der Fördersatz um 50%.
Luft/Wasser-Wärmepumpe
Die Förderung beträgt EUR 5,00/m² Wohnfläche, die maximale Förderung ist bei EUR 850,00 begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mindestens 3,5 beträgt.
Förderung Altgebäude:
Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpe
Es werden Wärmepumpen je Wohneinheit mit EUR 20,00/m² Wohnfläche gefördert, wobei die maximale Förderung auf EUR 3.000,00 begrenzt ist. Voraussetzung ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mindestens 3,7 beträgt.
Innovation: Kann eine Jahresarbeitzahl von mindestens 4,5 belegt werden, dann erhöht sich der Fördersatz um 50%.
Luft/Wasser-Wärmepumpe
Die Förderung beträgt EUR 10,00/m² Wohnfläche, die maximale Förderung ist bei EUR 1.500,00 begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mindestens 3,3 beträgt.
Wichtig: Der Förderantrag soll innerhalb von 6 Monaten nach erstem Anlagenbetrieb eingereicht sein. Bewilligungsbehörde ist das Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Voraussetzung zur Förderung ist auch, dass ein Strom- und Wärmemengenzähler für die Wärmepumpe zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl vorhanden ist.
Weitere Informationen über Fördermittel:
Für Neubau und Ausbaumaßnahmen werden Fördermittel bundesweit in Form von zinsverbilligten Darlehn über KfW-Programme zur CO2 Minderung vergeben*.
Für Neubauten kann das Programm „Ökologisch Bauen" genutzt werden.
Für Sanierungen steht das Programm „Wohnraum Modernisieren“, Variante „Öko Plus“ bereit*. Ein Altbau, der vor 1979 erstellt wurde kann mit Hilfe des Programms „CO2 Gebäudesanierungsprogramm“ finanziert werden*.
* Alle Angaben sind mit Stand Januar 2005 angegeben und können daher vom aktuellen Stand abweichen.
Anträge können über alle Banken und Sparkassen beantragt werden. Aktuelle Zinssätze und Informationen sind unter
abrufbar.
Besondere Beachtung sollte auch den landesspezifischen Fördermitteln geschenkt werden.
Aktuelle Informationen zu Förderprogrammen können unter
eingesehen werden.
Direkte Förderungen für Wärmepumpen bieten folgende Bundesländer (Stand 2007):
Baden Württemberg
Wirtschaftsminesterium Baden Württemberg; Info-Zentrum Energie
www.wm.baden-wuerttemberg.de
Rheinland Pfalz
Effizienzoffensive Energie Rheinland Pfalz
www.eor.de
Saarland
Minesterium für Umwelt
www.saarland.de/minesterium_umwelt.html
Sachsen
Säsische Aufbaubank-Förderbank
www.sab.sachsen.de
Fast immer bieten auch die jeweiligen Energieversorgungsunternehmen Sondertarife für Strom an, die deutlich unter den normalen Stromtarifen liegen. Dabei werden meist zwei Preise unterschieden
1. einheitlicher Arbeitspreis über die gesamte Freigabedauer
2. zwei Preise für die Schwachlastzeit und für die übrige Freigabezeit
Desweiteren bieten die jeweiligen Stromunternehmen neuerdings auch Bonuszahlungen sowie Darlehen bei Vertragsbindung über einige Jahre an.